Ein Brief mit A.H.V. Pauschalfrankatur
(vorgestellt von Thomas Wünsche, IPV)
Der in diesem Monat gezeigte Brief wurde am 2. Juli 1949 von der Ausgleichskasse der Brauereien in Basel aufgegeben und lief an die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf. Auf den ersten Blick fällt der wunderschöne und vor allem absolut sauber abgeschlagene Maschinenwerbestempel zum 75. Geburtstag des Zoo Basel ins Gesicht. Auf den zweiten Blick wird klar, dass die hervorragende Stempelqualität natürlich auch dadurch begünstigt wurde, dass auf diesem Brief keine Frankatur vorhanden ist. Ein Hinweis auf eine Nachgebühr ist auch nirgends zu sehen?! Des Rätsels Lösung findet sich in der linken oberen Ecke im Hinweis "A.H.V. Pauschalfrankatur".
Brief der Ausgleichskasse der Brauereien in Basel mit Pauschalfrankatur
Die Abkürzung A.H.V. steht für die Alters- und Hinterlassenenversicherung, einem Baustein der Schweizer Sozialversicherung. Nach kurzer Recherche im Internet findet man eine Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung vom 31. Oktober 1947. Im Artikel 211 dieser Verordnung wird die "Pauschalfrankatur" wie folgt geregelt:
Die Pauschalfrankatur umfasst die Taxen und Gebühren für die Postsendungen und Zahlungen im Inland der Ausgleichskassen und der Zentralen Ausgleichsstelle. Sie kann auch auf andere Organe sowie auf die Postsendungen und Zahlungen der Ausgleichskassen, welche die ihnen gemäss Artikel 63 Absatz 4 AHVG übertragenen weitern Aufgaben betreffen, ausgedehnt werden.
Das Bundesamt ordnet im Einvernehmen mit dem Geschäftsbereich Postfinance der Schweizerischen Post das Nähere.
Missbräuche werden wie Taxhinterziehungen nach Artikel 62 des Postverkehrsgesetzes vom 2. Oktober 1924 geahndet.
Quellen:
- Wikipedia, Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
- Wikipedia, Zoo Basel
Zoo Basel; Kordofan-Giraffe